“Mehr Transparenz bei den Großen, mehr Chancen zum Wachsen für die Kleinen.” So fasst Barbara Thaler, ÖVP-Binnenmarktsprecherin im Europaparlament und Digitalunternehmerin, den sogenannten Digital Services Act zusammen, mit dem die 20 Jahre alten Regeln für elektronischen Handel und digitale Dienstleistungen im Binnenmarkt überarbeitet werden. Das Europäische Parlament hat heute dazu drei Forderungskataloge abgestimmt, mit denen es die Leitplanken für den Vorschlag der Europäischen Kommission festlegt, der Ende 2020 erwartet wird.

Der Digital Services Act wird ein großer Schritt hin zum einheitlichen digitalen Binnenmarkt sein.

“Gerade die Corona-Krise hat uns gezeigt, wie wichtig digitale Kanäle für Vertrieb und Werbung sind. Im letzten Jahr hat der Umsatz im Onlinehandel in Österreich erstmals acht Milliarden Euro überschritten. Ein großer Teil davon fließt über ausländische Plattformen. Die müssen daher weit transparenter werden und stärker kontrolliert werden. Aber wir dürfen sie nicht so weit einschränken, dass am Ende ein Nachteil für unsere heimischen Betriebe entsteht, die die Plattformen für den Vertrieb nützen. Unser großes Ziel ist es, den kleinstrukturierten Unternehmen in Österreich und in Europa faire Rahmenbedingungen zu ermöglichen, um online und offline wettbewerbsfähig zu sein”, sagt Thaler.

“Der Digital Services Act wird den europäischen Binnenmarkt enorm prägen. Digitale Plattformen gehören seit Langem zu unserem Leben dazu. Egal ob Privatanwender/in oder Unternehmer/in, wir sind Teil unserer digitalen, vernetzten Welt. Und die hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. Deshalb brauchen wir neue Regeln für Online-Plattformen, die Transparenz und Produktsicherheit für Verbraucher sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen”, sagt Thaler.

Konkret sollen durch diese Regelung weniger illegale und gefälschte Produkte auf Plattformen angeboten werden. Die neuen Regeln sollen auch mehr Klarheit für die Plattformen schaffen und die Grundrechte der Nutzer garantieren.

“Der Merksatz ist sehr einfach: Was im Geschäft in der Fußgängerzone erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein. Aber auch umgekehrt darf online nicht durchgehen, was im Geschäft verboten ist. An diesem Punkt müssen wir sicher noch arbeiten, nicht zuletzt, da die Rechtslagen in Europa teilweise sehr unterschiedlich sind. Der Digital Services Act wird ein großer Schritt hin zum einheitlichen digitalen Binnenmarkt“, sagt Thaler abschließend.