Wir haben eine neue Dimension des Grenzschließungs-Fleckerlteppichs erreicht!

Unverständlich: Berufspendeln nach Deutschland trotz negativem Coronatest nur mit Ausnahmegenehmigung – zusätzliche Möglichkeit bedeutet keine grundsätzliche Ausnahme für Pendler

„Die Situation ist momentan alles andere als leicht. Es gilt die Infektionszahlen mit aller Kraft im Griff zu behalten. Positiv:Die österreichische Öffnungsstrategie in Verbindung mit Eintrittstests zeigt bereits positive Effekte. In ganz Österreich wurden in der letzten Woche mehr als 1,3 Millionen PCR und Antigentests gemacht. Zudem forcieren zahlreiche Unternehmen betriebseigene Testungen, die vom Bund zusätzlich subventioniert werden. Flächendeckendes Testen, intensives Tracen und schnellstmögliches Impfen ist die richtige Strategie, um die Krise zu bewältigen“, zieht Europaabgeordnete Barbara Thaler Bilanz.

"Dass nun die berufliche Aus- und Einreise mit negativem Coronatest nur für ‚unabkömmliche & systemrelevante‘ MitarbeiterInnen möglich ist, versteht niemand."

„Die Maßnahmen, die Deutschland nun an der bayrischen Grenze ergreift, lassen mich als Europäerin, die selbst im Grenzgebiet aufgewachsen ist, jedoch sprachlos zurück. Nach dem unkoordinierten Reisewarnungschaos folgt nun ein deutscher Alleingang, der seinesgleichen sucht. Dass nun die berufliche Aus- und Einreise mit negativem Coronatest nur für ‚unabkömmliche & systemrelevante‘ MitarbeiterInnen möglich ist, versteht niemand. Hier haben wir eine neue Dimension der Corona-Grenzschließungspolitik erreicht, so die Tirolerin.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein negativ getesteter Mitarbeiter aus Tirol nicht seiner Arbeit in Deutschland nachgehen kann, umgekehrt aber schon. Hier muss nochmals nachgebessert werden!"

Nach den gestrigen Irritationen über eine generelle Ausnahme für PendlerInnen, gibt es nun Klarheit. Den Bundesländern in Deutschland wird nach einer Einigung mit dem Bund erlaubt, selbst zu definieren, welche Unternehmen im jeweiligen Bundesland systemrelevant sind. Die gelisteten Unternehmen können dann bei der bayrischen Regierung für MitarbeiterInnen, die aus dem Virusvariantengebiet Tirol kommen und im Unternehmen unabkömmlich sind, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „Der Mitarbeiter muss diese Ausnahmegenehmigung dann bei der Grenzkontrolle vorweisen. Zusätzlich muss auch ein Nachweis über eine negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) mitgeführt werden“, so Thaler, die nochmals betont, dass diese zusätzliche Möglichkeit keine grundsätzliche Ausnahme für PendlerInnen bedeutet.”Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein negativ getesteter Mitarbeiter aus Tirol nicht seiner Arbeit in Deutschland nachgehen kann, umgekehrt aber schon. Hier muss nochmals nachgebessert werden!”MEP Barbara Thaler„Das ist ein reines Rosinenpicken der Deutschen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein negativ getesteter Mitarbeiter aus Tirol nicht seiner Arbeit in Deutschland nachgehen kann, umgekehrt aber schon. Hier muss nochmals nachgebessert werden! Bei der gemeinsamen Bekämpfung der Pandemie, dürfen wir unser Europa, das so viel in die Zusammenarbeit der Grenzregionen investiert hat, nicht vergessen,“ so MEP Thaler abschließend.