Habt ihr gewusst, dass 77 % der EU-Bürger:innen lieber ein Gerät reparieren als ein neues kaufen würden? Diesem Ansatz stimme ich auf jeden Fall zu. Den Weg dahin müssen aber innovative Unternehmen und eigenverantwortliche Konsument:innen gemeinsam gehen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen von der Politik kommen und dabei ist mir besonders die Machbarkeit mit einer ordentlichen Portion Hausverstand wichtig.
Genau das, habe ich in einer der letzten Plenarwochen in der Debatte zu „Right to Repair“ der Europäischen Kommission mit auf den Weg gegeben. Denn Produkte besser reparierbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in unserem Binnenmarkt. Es muss aber für Unternehmen sowie für Konsument:innen machbar und umsetzbar sein. Ein beliebtes Beispiel sind Akkus von Smartphones, die nicht unbedingt eingeschweißt sein müssen, sondern leichter ausbaubar und damit reparierbar sein sollten. Hier beobachten wir bereits ein Umdenken der großen Hersteller.
"Was gesetzlich geregelt wird, muss Sinn machen und nicht nur gut klingen."
Ich bin auch der Meinung, dass wir anstelle von Quoten und Verboten ein gutes Anreizsystem brauchen. Es ist immer besser, positives Verhalten zu belohnen und so Unternehmen zur Innovation zu motivieren. Das belebt den Wettbewerb und wirkt sich positiv für Endverbraucher:innen aus. Ein großartiges Beispiel ist der Handwerkerbonus der Wirtschaftskammer Österreich oder der gerade gestartete Reparaturbonus für Elektrogeräte. In diese Richtung müssen wir weiterdenken. Einer Reparatur um jeden Preis stehe ich kritisch gegenüber, wenn Materialaufwand, Dauer oder Arbeitskosten in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Neukaufs stehen.
Ebenfalls bin ich klar gegen eine Umkehr der Beweislast und gegen eine Garantie auf die „geschätzte Lebensdauer“ eines Produktes. Beide Dinge sind nicht umsetzbar und würden den europäischen Unternehmen schaden. Vor allem kleinere Handelsunternehmen würden wir damit zusätzlich belasten. Dagegen sind vorsätzlich geplante Sollbruchstellen zur Begrenzung der Lebensdauer eines Gerätes, die sogenannte Obsoleszenz, natürlich abzulehnen. Das deutsche Umweltbundesamt hat dieses Argument jedoch bereits 2016 in einer Studie weitgehend entkräftet. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die nächsten Schritte noch vor dem Sommer zu präsentieren. Ein bindendes „Recht auf Reparatur“ werden wir uns definitiv genau anschauen. Was gesetzlich geregelt wird, muss Sinn machen und nicht nur gut klingen. In jedem Fall wünsche ich mir aber mehr Reparaturkultur in Europa. Dafür werde ich mich im Europäischen Parlament ansetzen. Ich halte euch hier auf dem Laufenden.